Die kantonale Umsetzung der einheitlichen Hotline für Gewaltbetroffene wirft Fragen auf. Der Kanton verzichtet ungerechtfertigt auf ein gut funktionierendes bestehendes Angebot. Die SP Kanton Bern fordert vom Kanton eine Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz aller Gewaltbetroffenen.
Noch vor der Umsetzung der national einheitlichen Hotline für Gewaltbetroffene hat der Kanton eine zwei neue Akteure für die Berner Hotline einberufen anstatt mit dem bestehenden Modell von der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern und Solidarité femmes Biel&Region.
Denn: im Kanton Bern gibt es mit der Hotline Appelle! bereits seit 2019 eine Notnummer für Betroffene häuslicher Gewalt, geführt und aufgebaut von Expertinnen in diesem Bereich. Ab Ende 2025 läuft dieses Angebot aus, stattdessen wurde nun ein Leistungsvertrag an die Opferhilfe Kanton Bern und -ausserhalb der Bürozeiten- an die dargebotene Hand vergeben. Die SP Kanton Bern stellt dieses Vorgehen in Frage. Statt einer Beratung aus einer Hand entsteht mit diesem Vorgehen eine zusätzliche Hürde Hilfesuchende. Parteipräsidentin Manuela Kocher Hirt sagt: «Betroffene häuslicher Gewalt sind in einer besonders heiklen Lage. Es ist wichtig, dass sie mit Fachpersonen sprechen können und ihre Geschichte nicht unnötig bei mehreren Fachstellen immer wieder erzählen müssen.»
Zusammen mit Ratskolleginnen von anderen Parteien wollte die SP vom Regierungsrat wissen, aufgrund welcher Faktoren diese Änderung vorgenommen wurde und wie die Handlungsfähigkeit insbesondere in akuten Risikosituationen am Abend oder Wochenende eingeschätzt wird. Die Antwort des Regierungsrats fällt enttäuschend aus. Co-Anfragestellerin Maurane Riesen konstatiert: «Es ist bedauerlich, dass der Regierungsrat ein etabliertes und fachlich hochstehendes Angebot nun abschafft, da dies ohne grossen Aufwand hätte weitergeführt werden können.»